Mitgliederversammlung

Mitglieder des Vereins können werden:

  • die Evang.-Luth. Kirchengemeinden aus den Dekanatsbezirken Kronach-Ludwigsstadt und Michelau

  • die in den beiden Dekanatsbezirken bestehenden Vereine der Diakonie, soweit sie dem Diakonischen Werk der Evang.-Luth. Kirche in Bayern angeschlossen sind

Mitgliederversammlung:

  • Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt

  • Die Einladung erfolgt schriftlich, mindestens 14 Tage vor der Versammlung unter Angabe von Ort, Zeitpunkt und Tagesordnung. Die Versammlung wird von dem/der 1. Vorsitzenden des Aufsichtsrates, bei dessen/deren Verhinderung von dem/der 2. Vorsitzenden des Aufsichtsrates, einberufen und geleitet

  • Anträge an die Mitgliederversammlung müssen mindestens acht Tage vorher, schriftlich bei dem/der 1. Vorsitzenden des Aufsichtsrates eingereicht werden. Diese Anträge werden in der Mitgliederversammlung bekannt gegeben

  • Abstimmungs- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder

Der Mitgliederversammlung obliegen u. a.:

  • Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und des Aufsichtsrates und des vom Aufsichtsrat festgestellen Jahresabschlusses

  • Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

  • Wahl und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates

  • Beratung und Beschlussfassung über ordnungsgemäß gestellte Anträge

  • Beschlussfassung über die Höhe des Mitgliedsbeitrages