Leistungen

Grundpflege

Die Grundpflege wird nach SGB XI in Höhe der zugesprochenen Pflegestufe bis zum jeweiligen Höchstbetrag von der Kasse übernommen.

  • Körperpflege
  • Baden, Duschen
  • An- und Auskleiden
  • Hautpflege
  • Lagern und Mobilisation
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Sondennahrung und Stomaversorgung
  • Versorgung bei Inkontinenz
  • Betreuung bei eingeschränkter Alltagskompetenz und Demenz im häuslichen Umfeld
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Verhinderungspflege

Verhinderungspflege: Geregelt ist diese Leistung im § 39 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, kurz: § 39 SGB XI. Die genaue Bezeichnung dieser Vorschrift lautet: "Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson."

Damit ist auch schon der wesentliche Inhalt dieser Leistung beschrieben: Ist eine Pflegeperson, die eine/n Pflegebedürftige/n mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt und hierfür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten hat, an der Erbringung der Pflege - in der Regel aus Krankheits- oder Urlaubsgründen - gehindert, besteht für 42 Tage / 1612,00 Euro im Kalenderjahr ein Anspruch darauf, dass der/die entsprechende Pflegebedürftige durch jemand anderes gepflegt wird.

Behandlungspflege

Versorgung nach ärztlicher Verordnung. Die Kosten für die Behandlungspflege werden gemäß SGB V nach Genehmigung von der Krankenkasse übernommen.

  • Wundversorgung
  • Schmerzbehandlung
  • Gabe von Medikamenten
  • Injektionen s.c.
  • PEG- und Stomaversorgung
  • Tracheostomaversorgung
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Kompressionsverbände anlegen/wechseln
  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
  • Blasenkatheter wechseln

Pflegeberatungseinsätze nach § 37,3

  • Pflegegrad I - III halbjährlich
  • Pflegegrad IV und V vierteljährlich

Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle, die nur Pflegegeld beziehen zwei- bis viermal im Jahr einen Pflegedienst kommen lassen. Ziel dieser Pflegeeinsätze oder "Qualitätssicherungsbesuche" ist einerseits die Beratung. Häufig werden in der Praxis Fragen zur Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, zu Hebetechniken oder zur Schmerztherapie angesprochen. Nutzen Sie diese Gelegenheit!

Weitere Angebote

  • Beratung und Hilfestellung bei Beantragung der Einstufung in den Pflegegrad
  • Pflegeüberleitung aus dem Krankenhaus, in enger Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus und den ansässigen Ärzten
  • Besorgung der ärztlichen Verordnung, Medikamente und Rezepte