Über uns

Diakonie-Betreuungsverein

Die gesetzliche Betreuung gemäß § 1814 BGB ist eine vom örtlichen Gericht angeordnete, zeitlich begrenzte, gesetzliche Vertretung. Sie kommt in Frage, wenn ein volljähriger Mensch nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln.

Wenn keine ehrenamtlichen Betreuer, z.B. aus der Familie, zur Verfügung stehen, sucht das zuständige Abteilung für Betreuungen im Amtsgericht bzw. die Betreuungsstelle des zuständigen Landratsamtes Berufs- bzw. Vereinsbetreuer, die diese Aufgabe übernehmen.

Die Aufgaben des Betreuungsvereins sind:

1.
Führen von gesetzlichen Betreuungen

Ein Betreuer/eine Betreuerin vertritt die Interessen des Betroffenen im Rahmen von gerichtlich festgelegten Aufgabenkreisen, wie zum Beispiel:

  • Vermögenssorge
  • Gesundheitsfürsorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Vertretung gegenüber Behörden
  • Anhalten und Öffnen der Post

Die Mitarbeitenden des Diakonie Betreuungsvereins legen in jedem Einzelfall besonderes Augenmerk darauf, die Ressourcen ihrer Betreuten optimal zu nutzen, zu fördern und dort zu unterstützen ggf. zu übernehmen, wo Betreute nicht selbst handeln können.
Die Betreuten haben schwere psychischen Erkrankungen, eine geistige Behinderung, sind suchterkrank bzw. benötigen rechtliche Hilfe im Alter.

2. Beratung ehrenamtlicher gesetzlicher Betreuer und Bevollmächtigter

  • Persönliche Gespräche und Information zu deren Aufgaben
  • Pflichten eines Betreuers, Abfassen von Berichten u.a.
  • Fortbildungsangebote

3. Informationen zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Jeder Mensch kann durch die Folgen eines Unfalls, einer Krankheit oder altersbedingt seine persönliche Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit verlieren.

Daher sollte man rechtzeitig seine persönlichen Wünsche formulieren und festlegen, wer diese Interessen vertreten soll. Dazu bieten die Mitarbeitenden des Diakonie-Betreuungsvereins:

  • ·        Vorträge zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
  • für Gruppen jeglicher Art und jeden Alters
  • Individuelle Gespräche zur Information